Wechselwirkung zwischen Nintedanib und Norethisteron

Nintedanib und Norethisteron: Die FDA-Fachinformation zu Nintedanib beschreibt eine Wechselwirkung, die in der Regel eine Überwachung, eine Dosisanpassung oder einen zeitlichen Abstand zwischen den Einnahmen erfordert.

Mittelschwer

Meist mit Überwachung oder einer Dosisanpassung beherrschbar. Sagen Sie in Ihrer Apotheke, dass Sie beides einnehmen.

Was die FDA-Fachinformationen sagen

Aus der FDA-Fachinformation zu Nintedanib (Ofev) · Stand 2025-11-20

Mittelschwer

Advise women taking oral hormonal contraceptives experiencing vomiting, diarrhea, or other conditions where the drug absorption may be reduced to use alternative highly effective contraception.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmenüber die WirkstoffklasseFachinformation auf DailyMed ansehen
Mittelschwer

However, the efficacy of oral hormonal contraceptives may be compromised by vomiting and/or diarrhea or other conditions where the drug absorption may be reduced.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmenüber die WirkstoffklasseFachinformation auf DailyMed ansehen
Geringfügig

Nintedanib does not change the exposure to oral contraceptive containing ethinylestradiol and levonorgestrel in patients with SSc-ILD.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmenüber die WirkstoffklasseFachinformation auf DailyMed ansehen
Geringfügig

Advise women taking oral hormonal contraceptives experiencing these conditions to use alternative highly effective contraception.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmenüber die WirkstoffklasseFachinformation auf DailyMed ansehen

Sie nehmen mehr als diese beiden ein? Wechselwirkungen summieren sich. Prüfen Sie Ihre gesamte Liste auf einmal; sie bleibt in Ihrem Browser.

Im Wechselwirkungscheck öffnen

Keine medizinische Beratung. Interaction Checker zitiert Texte aus FDA-Fachinformationen und NIH-Faktenblättern. Ob eine Wechselwirkung für Sie von Bedeutung ist, hängt von Dosierung, Einnahmezeitpunkt, Nieren- und Leberfunktion und weiteren Erkrankungen ab. Lassen Sie das in der Apotheke oder von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt bestätigen.