Wechselwirkung zwischen Gabapentin und Lamotrigin

Gabapentin und Lamotrigin: Beide FDA-Fachinformationen beschreiben eine Wechselwirkung, die in der Regel eine Überwachung, eine Dosisanpassung oder einen zeitlichen Abstand zwischen den Einnahmen erfordert.

Mittelschwer

Meist mit Überwachung oder einer Dosisanpassung beherrschbar. Sagen Sie in Ihrer Apotheke, dass Sie beides einnehmen.

Was die FDA-Fachinformationen sagen

Aus der FDA-Fachinformation zu Lamotrigin (SUBVENITE) · Stand 2026-06-04

Mittelschwer

Patients with History of Allergy or Rash to Other Antiepileptic Drugs The risk of rash may be increased in patients with a history of allergy or rash to other AEDs.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmenüber die WirkstoffklasseFachinformation auf DailyMed ansehen

Aus der FDA-Fachinformation zu Gabapentin (Neurontin) · Stand 2026-05-12

Geringfügig

Other Antiepileptic Drugs Gabapentin is not appreciably metabolized nor does it interfere with the metabolism of commonly coadministered antiepileptic drugs [see Clinical Pharmacology (12.3) ] .

Arzneimittelwechselwirkungenüber die WirkstoffklasseFachinformation auf DailyMed ansehen
Geringfügig

Drug/Laboratory Test Interactions Because false positive readings were reported with the Ames N-Multistix SG ® dipstick test for urinary protein when gabapentin was added to other antiepileptic drugs, the more specific sulfosalicylic acid precipitation procedure is recommended to determine the presence of urine protein.

Arzneimittelwechselwirkungenüber die WirkstoffklasseFachinformation auf DailyMed ansehen

Sie nehmen mehr als diese beiden ein? Wechselwirkungen summieren sich. Prüfen Sie Ihre gesamte Liste auf einmal; sie bleibt in Ihrem Browser.

Im Wechselwirkungscheck öffnen

Keine medizinische Beratung. Interaction Checker zitiert Texte aus FDA-Fachinformationen und NIH-Faktenblättern. Ob eine Wechselwirkung für Sie von Bedeutung ist, hängt von Dosierung, Einnahmezeitpunkt, Nieren- und Leberfunktion und weiteren Erkrankungen ab. Lassen Sie das in der Apotheke oder von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt bestätigen.